Man trifft sich immer zweimal im Leben

Und dabei gilt - je höher der Spezialisierungsgrad innerhalb einer Branche/eines Fachbereiches, umso öfter trifft das zu.

Unprofessionelles Verhalten holt die Betreffenden meist erst Jahre später ein, wenn man sich im Berufsleben wieder trifft oder ein mittelmäßiges Arbeitszeugnis beim nächsten Arbeitgeber keinen positiven Anklang findet.

Völlig egal warum Sie kündigen, lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten, sondern wahren Sie bis zum Schluss die Contenance und Professionalität. Dann können Sie nicht nur auf ein erstklassiges Zeugnis hoffen, sondern auch in der Zukunft wieder "auf Augenhöhe" mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber Geschäfte machen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Ihre Kollegen sind auch Ihre Freunde - prima. Trotzdem informieren Sie zu allererst Ihren direkten Vorgesetzten über Ihre Entscheidung. Sie können nie wissen, welche Emotionen Sie damit auslösen. Lassen Sie ihm einen kleinen Vorsprung.
Ihre Kündigung reißt nicht nur ein Loch ins Team und die Planung. Bedenken Sie ebenfalls, dass es Zeit und Geld in Anspruch nehmen wird, Ihre Position adäquat nachzubesetzen. All dies hat Ihr Vorgesetzter jetzt zu bewältigen.


Inhalt und Form


  • Kündigung ist rechtskräftig wenn schriftlich und im Original mit Unterschrift, Datum und Adresse versehen
  • Halten Sie die Formulierungen knapp und präzise. Lassen Sie Dankesworte einfließen.
  • Die Angabe des Kündigungsgrundes ist nur dann erforderlich, wenn im Arbeitsvertrag verlangt.
  • Bitten Sie um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dies steht ihnen gesetzlich zu (§630 BGB).
  • Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung bestätigen, oder haben Sie einen Zeugen für die Übergabe.


    Formulierungsvorschläge

Formulierungsvorschläge für Ihr Kündigungsschreiben


  • Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis vom ... firstgerecht zum ...
  • Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
  • Bitte bestätigen Sie mir den den Eingang der Kündigung sowie das Austrittsdatum schriftlich.
  • Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen und ich möchte mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.


Fristen wahren


  • Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt gem. §622 (1) BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats und/oder zum Monatsende.
  • Einzelvertragliche Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen enthalten. Manchmal werden sog. „Gleichstellungsklauseln“ vereinbart, wonach der Arbeitnehmer die gleiche Kündigungsfrist einhalten muss wie der Arbeitgeber (gem. §622 (2) Satz 1 BGB) – lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag aufmerksam.
  • Hinweis: Ein Monat und 4 Wochen sind nicht immer das Gleiche.
  • Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben zustellen beachten Sie bitte die Lagerfristen bei der Postfiliale.
  • Die Kündigung wird erst wirksam mit Eintreffen beim Arbeitgeber.

Auch wenn Sie in Gedanken bereits bei Ihrem neun Job sind. Arbeiten Sie dennoch professionell bis zur letzten Minute. Organisieren Sie eine lückenlose Übergabe aller Themen und verlassen Ihren Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.

Ist bereits ein neuer Kollege da stecken Sie viel Energie in die Einarbeitung. Auch wenn es schwer fällt, gehen Sie nicht auf etwaige Sticheleien ein und waschen sie keine "schmutzige Wäsche". Bedenken Sie jetzt, dass nicht nur der erste Eindruck zählt, sondern auch der Letzte.

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